Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Wir sind Mitglied im Verein der Verkehrsanwälte.

Es kann jederzeit zu einem Unfall kommen, in den Sie verwickelt sind (oder verwickelt wurden).

Dann benötigen Sie gute Beratung.

Wir helfen Ihnen

  • bei einer schnellen Unfallregulierung.
  • beim Umgang und Verhalten mit
    • ihren Unfallgegnern,
    • der Polizei,
    • Unfallbeteiligten,
    • und auch mit der Versicherung.

Wir vertreten Sie

  • bei der Geltendmachung von Sach- und Personenschäden, die nach einem Verkehrsunfall aufgetreten sind.
  • Außergerichtlich und vor Gericht.

Bei einer bestehenden Haftung des Unfallgegners muss dessen Haftpflichtversicherung dann auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen.

Wir beraten Sie gerne bei

  • Fahrzeugschäden,
  • Sachverständigenkosten,
  • Wertminderung,
  • Mietwagen/Nutzungsausfall,
  • Abschleppkosten,
  • Anspruch auf Schmerzensgeld,
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschäden,
  • und vielem mehr.

In Fällen von Verkehrsstrafsachen wie

  • Fahren unter Alkohol/Drogen,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • Nötigung im Straßenverkehr,
  • fahrlässige Körperverletzung,
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren,
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, 
  • Abstandsunterschreitung,
  • Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung 

sind wir für Sie da.

In vielen Fällen kann es auch zum Führerscheinentzug kommen.

Wir beraten Sie kompetent hinsichtlich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. 

Sollten Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung auftreten, wie es etwa bei Wildschäden öfter der Fall ist, so können wir auch hier Unterstützung leisten und Sie vertreten.

 

Kontaktieren Sie uns sofort  bei einem Unfall.

Wir helfen Ihnen gerne, schnell und kompetent.